Entstehung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hofheim i.UFr.

Die Gründung der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. erfolgte am 01.05.1978 aufgrund der Gemeindegebietsreform. Die damaligen Mitgliedsgemeinden waren die Stadt Hofheim i.UFr., der Markt Burgpreppach sowie die Gemeinden Aidhausen, Bundorf und Riedbach.

Seit dem 01.01.1994 ist die Gemeinde Ermershausen dazugekommen. Die Gemeinde Ermershausen wurde zum 01.05.1978 in den Markt Maroldsweisach eingemeindet und hat am 01.01.1994 ihre Selbstständigkeit wieder erlangt.

Gremien der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. besteht aus:

  • der Gemeinschaftsversammlung
  • dem Gemeinschaftsvorsitzenden

 

Gemeinschaftsversammlung

Die Gemeinschaftsversammlung setzt sich aus den 1. Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden (Hofheim i.UFr., Burgpreppach, Aidhausen, Bundorf, Ermershausen, Riedbach) und je nach Einwohnerstärke aus Vertretern des jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderats zusammen.

Die Gemeinschaftsversammlung kann auch als „Gemeinderat“ der Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet werden. Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet über die Belange der Verwaltungsgemeinschaft. Die Schwerpunkte sind der Haushalts- und Stellenplan.

Die Personen, die in der Gemeinschaftsversammlung vertreten sind, finden Sie unter
Unsere Verwaltungsgemeinschaft – Politik & gemeindliche Normen – Bürgerinformationssystem

 

Gemeinschaftsvorsitzender

Die Gemeinschaftsversammlung wählt in der konstituierenden Sitzung (Erstes Zusammentreten eines neu gebildeten Gremiums, in dessen Rahmen meist wichtige Beschlüsse gefasst werden) aus ihrer Mitte den Gemeinschaftsvorsitzenden und die jeweiligen Stellvertreter.

Für die Aufgaben und Befugnisse des Gemeinschaftsvorsitzenden gelten die Vorschriften über die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden eines Zweckverbands entsprechend. Er führt die Dienstaufsicht über die Dienstkräfte der Verwaltungsgemeinschaft und ist Dienstvorgesetzter ihrer Beamten.

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