WEGFALL DER ZAHLUNGSERINNERUNGEN

Selbstzahler werden gebeten, sämtliche anfallende Steuern und Abgaben zu der Fälligkeit auf das Konto der jeweiligen Kommune unter Angabe der Finanzadresse (FAD) zu überweisen. Die Finanzadresse wurde jedem Steuerpflichtigen mit Bescheid mitgeteilt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. aktuell bei Überschreiten der Zahlungsfälligkeiten aus Kulanz eine Zahlungserinnerung an die säumigen Bürger verschickt wird.

Aus gesetzlichen Gründen werden ab dem Jahr 2024 keine weiteren Zahlungserinnerungen verschickt. Das hat zur Folge, dass ab dem Jahr 2024 bei fehlendem Zahlungseingang spätestens eine Woche nach Fälligkeit eine Mahnung mit Mahngebühren und Säumniszuschläge verschickt wird.

Die jeweiligen Fälligkeiten wurden jedem Steuerpflichtigen mit Bescheid mitgeteilt.

Achtung: Es erfolgt im Bereich der Steuern und Abgaben keine Rechnungsstellung. Grundlage für die Fälligkeit sind die bereits zugestellten Bescheide.

 

Hier eine Aufstellung der wiederkehrenden Steuern, Gebühren und Abgaben:

Grundsteuer:                                    15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.

Gewerbesteuer:                               15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.

Wasser-/Abwassergebühren:         01.06. / 01.09. / 01.12.

Hundesteuern:                                 01.04.

Mieten und Pachten:                       01.10.

 

Die komplette vollständige Aufstellung finden Sie auch hier.

 

Die Fälligkeit der Endabrechnung Wasser-/Abwassergebühren entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bescheid.

Zur Erleichterung der Zahlung besteht die Möglichkeit eine SEPA-Lastschrift Mandat einzureichen.

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