UMTAUSCHFRISTEN FÜR FÜHRERSCHEINE

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Haßberge, Am Ziegelbrunn 36, 97437 Haßfurt, macht darauf aufmerksam, dass alle Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den nächsten Jahren in einen neuen und fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden müssen.

Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.

 

Wo können Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Landratsamt Haßberge

Führerscheinstelle

Am Ziegelbrunn 36

97437 Haßfurt

 

Was benötigen Sie für den Führerscheinumtausch?

  • Ihren bisherigen Führerschein
  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild/Lichtbild
  • Antragsgebühr: 30,50 €
  • Vorherige Terminvereinbarung zur Antragstellung

(Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle können selbstständig online unter www.hassberge.de – Menüpunkt „Online-Terminvereinbarung“ gebucht werden).

 

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Bei den bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten grauen oder rosa „Papier“-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers.

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

Geburtsjahr:

Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Wenn Sie einen noch unbefristeten Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins).

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite des Kartenführerscheines im Feld 4a.

Ausstellungsjahr:

Umtausch bis zum:

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

 

Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.

An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Für Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle des Landratsamtes Haßberge unter Tel. 09521 27-134 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem auch auf der Homepage des Landratsamtes Haßberge und der Homepage des ADAC.                  

 

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