EUROPAWAHL 2024

Nutze deine Stimme! – Europawahl am 09. Juni 2024

Aktiv an Demokratie teilhaben als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer!

 

Aufgaben der Wahlhelfer

Am Wahltag überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tagsüber die Wahlhandlung in den Urnenwahllokalen und stellen den ordnungsgemäßen Ablauf sicher. Außerdem geben sie die Stimmzettel aus, prüfen die Wahlberechtigung, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis.

Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer hat eine bestimmte Rolle und Aufgabe.

Es gibt:

  • Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher
  • Stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
  • Schriftführerin oder Schriftführer
  • Stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
  • Beisitzerinnen oder Beisitzer

In den Urnenwahllokalen beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 07:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Während der Wahlzeit müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht alle durchgehend anwesend sein. Es gibt eine Vormittags- und Nachmittagsschicht. Ab 18:00 Uhr müssen dann alle zur gemeinsamen Ergebnisermittlung wieder zusammenkommen.

In den Briefwahllokalen beginnt die Tätigkeit am Nachmittag des Wahltages. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellen den ordnungsgemäßen Ablauf sicher, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.

 

Voraussetzungen

  • Staatsangehörige/r eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • Mindestalter 16 Jahre am Wahltag
  • Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Stadt/Gemeinde (seit mind. 3 Monaten)
  • Kein Ausschluss nach § 6a Europawahlgesetz

Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Wahlvorsteher/innen, deren Stellvertreter/innen sowie die Schriftführer/innen werden vorab geschult.

 

Erfrischungsgeld (Wahlhelferentschädigung)

Das Amt der Wahlhelferin/des Wahlhelfers ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Ehrenamt.

Für Ihr Engagement erhalten Sie für Ihren Einsatz am Wahltag

  • als Wahlvorsteher oder Schriftführer                                                             45,00 €
  • als Beisitzer (sowie stellv. Wahlvorsteher oder Schriftführer)                   35,00 €

steuerfrei ausbezahlt.

 

Bei Interesse können Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Ansprechpartnerin: Frau Hebig, Tel. 09523 9229-23, E-Mail: poststelle@vghofheim.de.

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